ABKG - AdvokaturBüro Kurt Gaensli

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DIE AUFGABEN UND PFLICHTEN EINES RECHTSANWALTES

DIE AUFGABEN DES RECHTSANWALTS UND/ODER DES FÜRSPRECHERS

Die Aufgabe des Anwaltes ist es, vor allem Rechtsfragen zu prüfen. Darüber hinaus hilft er seinen Klienten, in Lebensschwierigkeiten verschiedenster Art mit Rat und Tat beizustehen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf alle möglichen Rechtsgebiete.

 

Als Ihr Rechtsanwalt und Fürsprecher:


❯      prüfen wir Rechtsfragen.

❯      stehen wir Ihnen als Mandantin/Mandanten in Lebensschwierigkeiten mit Rat und Tat bei und vertreten Sie vor der Schlichtungsbehörde, dem Einzel- oder                  Kollegialgericht bis zum Bundesgericht.

❯      verteidigen wir Sie bei Strafvorwürfen.

❯      nehmen wir für Sie als Opfer alle Rechtshandlungen vor.

❯      führen wir nach öffentlich rechtlichen Verfügungen nötige Handlungen durch.

❯      verzeichnen wir Rechtsdomizil in Straffällen für Sie als Mandantin/Mandanten.

❯      vertreten wir armenrechtliche Fälle genau gleich.

❯      sind wir für Sie als Anwalt der ersten Stunde rund um die Uhr tätig.

❯      setzen wir als Willensvollstrecker Ihren letzten Willen durch.


Als Rechtsanwalt sind wir auch Berater und entwerfen Verträge, beurteilen die Gültigkeit und Tragweite von künftigen Verpflichtungen oder verhandeln in Ihrem Namen als Mandantin/Mandanten.
 

Als Rechtsanwalt sind wir nicht nur vor Gericht, sondern auch Mediator und schlichten Streitigkeiten, um Prozesse zu vermeiden und arbeiten lösungsorientierte Vorschläge aus für zwei oder mehr Parteien.


Der Anwalt vor Gericht und vor Verwaltungsbehörden:


  • vertritt die Interessen des Klienten möglichst wirksam.
  • klärt im Zivilprozess den Sachverhalt genau.
  • legt in schriftlichen Eingaben (Klageschriften, Beschwerden mit Beweismitteln) und mündlichen Vorträgen (Plädoyers) vor Gericht den Fall möglichst überzeugend dar.
  • kann vom Staat verpflichtet werden, einen Angeklagten/eine Angeklagte

        zu verteidigen.

Der Anwalt als Ihr Berater:


  • entwirft Verträge.
  • beurteilt die Gültigkeit und Tragweite von Verpflichtungen.
  • schlichtet Streitigkeiten zur Vermeidung von Prozessen mittels Mediation.
  • verhandelt über die Regelung von Haftpflichtansprüchen, besonders bei Verkehrsunfällen.
  • löst familienrechtliche Probleme.
  • prüft Verträge aller Art.
  • beurteilt Ansprüche aus der Sozialversicherung.
  • berät Sie in steurechtlichen Fragen.
  • löst Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • berät Sie in gesellschaftlichen Angelegenheiten.
  • setzt Ansprüche aus Patenten, Handelsmarken, Urheberrechten und unlauterem Wettbewerb durch.
  • regelt Streitigkeiten zwischen Nachbarn.

Die Pflichten des Rechtsanwalts


Der Rechtsanwalt übt seine Tätigkeiten in voller Unabhängigkeit auf eigene Verantwortung aus. Dagegen hat er einen strengen Pflichtenkatalog zu befolgen:

 

Gesetzliche Vorschriften


  • Sorgfältiges Führen der übertragenen Geschäfte
  • Vermeiden eigener Konflikte oder Drittinteressen
  • Abdecken der beruflichen Risiken durch eine Berufshaftpflichtversicherung
  • Wahren des Anwaltsgeheimnisses nach StGB
     

Standesregeln


  • Einhalten des Ehrenkodexes (Standesregeln)

 

Aufsicht

 

Die kantonalen Anwaltsverbände sind im Schweizerischen Anwaltsverband zusammengeschlossen. Diese Berufsorganisation bemüht sich unter anderem:


  • allen Personen den Zugang zum Recht offen zu halten.
  • um berufliche Weiterbildung ihrer Mitglieder.
  • um den Fortbestand der Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Anwälte.
  • um striktes Einhalten der Standesregeln. Sie spricht wenn nötig Ermahnungen aus und schliesst in schweren Fällen den fehlbaren Anwalt aus dem Berufsverband aus.

Rechtsanwaltgeheimnis

Der Anwalt sowie seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gesetzlich zu strengster Verschwiegenheit sowohl gegenüber Behörden wie auch Dritten verpflichtet. Sie unterstehen dem Anwaltsgeheimnis nach Art. 321 StGB und Art. 13 BGFA.

 

Die Geheimhaltungspflicht besteht zeitlich unbegrenzt, also auch nach der Auflösung des Mandatsverhältnisses. 

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